die Organisation von kulturellen Veranstaltungen und die Errichtung und der Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Gestaltung des kuturellen Lebens der Stadt Erkelenz
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einem, mehreren oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann einzelne oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Bei Liquidation gelten für die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Johannes Heinrich Gotzen
Niederkrüchten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 08.05.2007
Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 Absatz 1 (Jahresabschluss) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) Abs. 7, in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) Abs. 1 und in § 8 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung, Gewinnverteilung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.