Handelsregister · HRB 125344

Chronologischer Auszug

Kulin Bau GmbH · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.02.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kulin Bau GmbH

b)
Kerpen
Geschäftsanschrift:
Kerpener Straße 173, 50170 Kerpen

c)
Handel mit Waren aller Art, insbesondere
der Handel mit Fliesen, die Erbringung von
Dienstleistungen aller Art, insbesondere im
Baugewerbe, insbesondere
Fiesenlegearbeiten,
Badsanierung, Trockenbau sowie Beratung
und Planung in diesen Bereichen.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Kulin, Kevin, Kerpen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2025

b)
Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem
Einzelkaufmann Kulin, Kevin, Kerpen, geb. 26.06.1992, unter
der Firma "Kevin Kulin e.K." in Kerpen (Amtsgericht Köln, HRA
38280) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des
Ausgliederungsplanes vom 26.08.2025.
a)
03.11.2025
Rottländer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.