Handelsregister · HRA 8005 KI

Chronologischer Auszug

Küstenmädchen e. K. · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Küstenmädchen OHG

b)
Sitz/Niederlassung:
Kiel

Geschäftsanschrift:
Preußerstr. 1-9, 24105 Kiel
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:

1.
Feierabend, Annnika, *XX.XX.XXXX,
Kiel

Persönlich haftender Gesellschafter:

2.
Herzog, Anna-Elena, *XX.XX.XXXX,
Kiel
a)
Offene Handelsgesellschaft
a)
02.10.2012
Fritsche
2b)
Geschäftsanschrift:
Holtenauer Straße 29, 24105 Kiel
a)
23.05.2013
Grell
3a)
Küstenmädchen e. K.
b)
Änderung zu Nr. 1:
Name berichtigt
Inhaber:
Malyska, Annnika, geb. Feierabend,
*XX.XX.XXXX, Kiel

Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter:
2. Herzog, Anna-Elena
a)
nunmehr: Einzelunternehmen

b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
06.02.2020
Grell
4b)
Die Eintragung betreffend lfd. Nummer 3, Sp. 5b ist
von Amts wegen hinsicht der Rötung der Auflösung
berichtigt.
a)
06.02.2020
Grell
5b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 12.12.2022 (AZ: 25
IN 186/22) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
08.05.2023
Neumann
6b)
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Kiel am 15.01.2023 (AZ: 25 IN
186/22) das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
a)
08.05.2023
Neumann
7b)
Über das Vermögen der Inhaberin ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Kiel vom 12.12.2022 (AZ: 25 IN
186/22) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind.
a)
23.05.2023
Neumann
8b)
Die Eintragung betreffend laufende Nr. 7 Spalte 5 b) ist
aufgrund einer Doppeleintragung von Amts wegen gelöscht.
a)
23.05.2023
Neumann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.