Handelsregister · GnR 119 OL
Chronologischer Auszug
Küstenfischer Nord eG Heiligenhafen · Amtsgericht Lübeck
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Fischverwertung Heiligenhafen - Neustadt Erzeugergemeinschaft eG b) Heiligenhafen c) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Die Genossenschaft ist eine Erzeugergemeinschaft im Sinne des Marktstrukturgesetzes vom 06. Mai 1969 BGBl. I S. 423 - sowie der Dritten Durchführungsverordnung: Fischwirtschaftliche Erzeugnisse vom 14. August 1969 - BGBl. I S. 1205 - und eine Erzeugerorganisation im Sinne der Verordnungen (EG) Nr. 2142/70 und 170/71 und verfolgt gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes, den Zweck, Erzeugung und Absatz der Mitglieder den Erfordernissen des Marktes anzupassen. Die Tätigkeit der Genossenschaft (Erzeugergemeinschaft) erstreckt sich im Rahmen dieser Zweckverfolgung auf den Fang und die Verwertung der in § 1 Ziff. 1 der Dritten Durchführungsverordnung zum Marktstrukturgesetz genannten fischwirtschaftlichen Erzeugnisse. Daneben gehören zu den Aufgaben der Genossenschaft: 1) Anund Verkauf von Fischen, Krebsund Weichtieren, insbesondere die Verwertung der übrigen Fangware der Mitglieder, 2) die Beschaffung und Vermittlung von Fischereibedarfsartikeln und Schiffsausrüstung aller Art sowie von Brennstoffen auf gemeinsame Rechnung und Gefahr, 3) der gemeinschaftliche Betrieb einer Eisfabrik. Das Geschäft mit Nichtmitgliedern ist im ergänzenden Rahmen zugelassen. | keine Nachschusspflicht | a) Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genosschenschaft gemeinschaftlich. Darunter befindet sich der Vorsitzende oder sein Stellvertreter. b) Vorstandsmitglied: 1. Flindt, Gretel, Fargemiel Vorstandsmitglied: 2. Reischuck, Brigitte, Heiligenhafen Vorstandsmitglied: 3. Preuß, Michael, Fischwirtschaftsmeister, Heiligenhafen Vorstandsmitglied: (stellvertretender Vorsitzender) 4. Wacker, Bernd, Fischwirtschaftsmeister, Heiligenhafen Vorstandsmitglied: (Vorsitzender) 5. Gnewuch, Bernd, Fischer, Heiligenhafen | a) Eingetragene Genossenschaft Das Statut ist errichtet am: 29.11.1949 mit mehrfachen Änderungen letztmalig geändert am 10.07.2001 | a) 17.08.2006 Beyer b) Tag der ersten Eintragung 07.01.1950 Bereits beim Amtsgericht Oldenburg in Holstein am 14.10.1977 von GnR 27 nach GnR 119 umgeschrieben. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Vorstandsmitglied: 6. Elsner, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Kiel | 1. Olbers, Marion, *XX.XX.XXXX, Heiligenhafen Prokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied. | a) 20.08.2007 Luther | |||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 1. Flindt, Gretel Nicht mehr Vorstandsmitglied: 2. Reischuck, Brigitte Nicht mehr Vorstandsmitglied (stellvertretender Vorsitzender): 4. Wacker, Bernd | a) 14.01.2008 Arndt | ||||
| 4 | c) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, sowie den Fischfang zu rationalisieren und die Verkaufsbedingungen für die Erzeugung ihrer Mitglieder zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Maßnahmen getroffen, die geeignet sind, die Steuerung der Produktion und ihrer quantitative und qualitative Anpassung an die Nachfrage zu begünstigen, vor allem über die Durchführung von Fangplänen und Qualitätsregeln; die Konzentration des Angebotes zu fördern; die Preise zu stabilisieren; Fangmethoden zu fördern, die einen nachhaltigen Fischfang begünstigen. Daneben gehören zu den Aufgaben der Genossenschaft der An- und Verkauf von Fischen-, Krebse und Weichtieren, insbesondere die Verwertung der übrigen Fangware der Mitglieder, die Beschaffung und Vermittlung von Fischereibedarfsartikeln aller Art sowie von Brennstoffen auf gemeinsame Rechnung und Gefahr. Die Genossenschaft ist berechtigt, mit Wirkung für sich und ihre Mitglieder einer Organisation oder Gesellschaft beizutreten oder eine Beteiligung zu erwerben, die die Aufgabe der Anpassung der Erzeugung und des Absatzes der Mitglieder an die Erfordernisse des Marktes durch allgemeine Erzeugung-, Qualität- und Verkaufsregeln ganz oder teilweise mit unmittelbarer Wirkung gegen die Mitglieder satzungsgemäß zu übertragen sind oder durch den Vorstand und Aufsichtsrat übertragen werden können. | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. | a) Die Satzung ist am 22.04.2008 geändert in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Kündigung), 9 (Ausschluss), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 12 (Pflichten der Mitglieder), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnisse), 21 (Aufgaben und Pflichten), 25 (Beschlussfassung), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 42 (Jahresabschluss) und 47 (Gesetzlicher Prüfungsverband). | a) 25.08.2008 Luther | ||
| 5 | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Außerdem kann ein weiteres Vorstandsmitglied gewählt werden. Zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. b) Änderung zu Nr. 3: Vorstandsmitglied: Preuß, Michael, *XX.XX.XXXX, Heiligenhafen, Fischwirtschaftsmeister, Stellvertreter | a) Die Satzung ist am 11.08.2008 geändert in den §§ 18 (Zusammensetzung des Vorstands) und § 48 (Bekanntmachung). | a) 25.08.2008 Luther | |||
| 6 | a) Küstenfischer Nord eG Heiligenhafen | b) Änderung zu Nr. 5: Ergänzung und Aktualisierung der Registerdaten Vorstandsmitglied (Vorsitzender): Gnewuch, Bernd, *XX.XX.XXXX, Heiligenhafen | a) Die Satzung ist am 30.06.2009 geändert in § 1 Abs. 1 (Firma und Sitz). | a) 07.08.2009 Dammann | ||
| 7 | Nicht mehr Prokurist: 1. Olbers, Marion | a) 29.09.2010 Graf | ||||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 3. Preuß, Michael Vorstandsmitglied : 7. Schock, Robert, *XX.XX.XXXX, Kappeln | a) 16.05.2011 Heinrich | ||||
| 9 | b) Änderung zu Nr. 7: von Amts wegen berichtigt Stellvertreter: Schock, Robert, *XX.XX.XXXX, Kappeln | a) 27.09.2012 Kahns | ||||
| 10 | 2. Juraschka, Emely, *XX.XX.XXXX, Heiligenhafen Prokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied | a) 27.09.2012 Kahns | ||||
| 11 | c) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, sowie den Fischfang zu rationalisieren und die Verkaufsbedingungen für die Erzeugung ihrer Mitglieder zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Maßnahmen getroffen, die geeignet sind, die Steuerung der Produktion und ihrer quantitative und qualitative Anpassung an die Nachfrage zu begünstigen, vor allem über die Durchführung von Fangplänen und Qualitätsregeln; die Konzentration des Angebotes zu fördern; die Preise zu stabilisieren; Fangmethoden zu fördern, die einen nachhaltigen Fischfang begünstigen. Daneben gehören zu den Aufgaben der Genossenschaft der An- und Verkauf von Fischen-, Krebse und Weichtieren, insbesondere die Verwertung der übrigen Fangware der Mitglieder, die Beschaffung und Vermittlung von Fischereibedarfsartikeln aller Art sowie von Brennstoffen auf gemeinsame Rechnung und Gefahr. Die Genossenschaft ist berechtigt, mit Wirkung für sich und ihre Mitglieder einer Organisation oder Gesellschaft beizutreten oder eine Beteiligung zu erwerben, die die Aufgabe der Anpassung der Erzeugung und des Absatzes der Mitglieder an die Erfordernisse des Marktes durch allgemeine Erzeugung-, Qualität- und Verkaufsregeln ganz oder teilweise mit unmittelbarer Wirkung gegen die Mitglieder satzungsgemäß zu übertragen sind oder durch den Vorstand und Aufsichtsrat übertragen werden können. Die Genossenschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Hierzu zählen auch die Beteiligungen an gleichartigen oder touristisch orientierten Gesellschaften oder Unternehmungen. | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Außerdem kann ein weiteres Vorstandsmitglied gewählt werden. Zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder allen Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilen, bei allen Rechtshandlungen, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt zugleich als Vertreter Dritter zu handeln, Befreiung von dem Verbot der Mehrfachvertretung gemäß § 181 2. Alt. BGB. | a) Die Satzung ist am 26.04.2016 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 7 (Ausscheiden durch Tod), § 10 (Auseinandersetzung), § 15 (Vertretung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 36 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 38 (Andere Rücklagen), § 44 (Verwendung des Jahresüberschusses) und § 48 (Bekanntmachungen). | a) 20.07.2016 Kistenmacher | ||
| 12 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied (Vorsitzender): 5. Gnewuch, Bernd | a) 30.04.2019 Kistenmacher |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.