Handelsregister · GnR 119 OL

Chronologischer Auszug

Küstenfischer Nord eG Heiligenhafen · Amtsgericht Lübeck

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fischverwertung Heiligenhafen -
Neustadt Erzeugergemeinschaft
eG

b)
Heiligenhafen

c)
Zweck der Genossenschaft ist die
wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Die Genossenschaft ist eine Erzeugergemeinschaft im Sinne des Marktstrukturgesetzes vom 06. Mai
1969 BGBl. I S. 423 - sowie der
Dritten Durchführungsverordnung: Fischwirtschaftliche Erzeugnisse vom 14. August 1969 -
BGBl. I S. 1205 - und eine Erzeugerorganisation im Sinne der Verordnungen (EG) Nr. 2142/70 und
170/71 und verfolgt gemäß § 1
Abs. 1 des Gesetzes, den Zweck,
Erzeugung und Absatz der Mitglieder den Erfordernissen des
Marktes anzupassen. Die Tätigkeit der Genossenschaft (Erzeugergemeinschaft) erstreckt sich im
Rahmen dieser Zweckverfolgung
auf den Fang und die Verwertung der in § 1 Ziff. 1 der Dritten
Durchführungsverordnung zum
Marktstrukturgesetz genannten
fischwirtschaftlichen Erzeugnisse. Daneben gehören zu den Aufgaben der Genossenschaft: 1) Anund Verkauf von Fischen, Krebsund Weichtieren, insbesondere die
Verwertung der übrigen Fangware
der Mitglieder, 2) die Beschaffung
und Vermittlung von Fischereibedarfsartikeln und Schiffsausrüstung aller Art sowie von Brennstoffen auf gemeinsame Rechnung
und Gefahr, 3) der gemeinschaftliche Betrieb einer Eisfabrik. Das
Geschäft mit Nichtmitgliedern ist
im ergänzenden Rahmen zugelassen.
keine Nachschusspflichta)
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten
die Genosschenschaft gemeinschaftlich. Darunter befindet sich der Vorsitzende oder sein Stellvertreter.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Flindt, Gretel, Fargemiel

Vorstandsmitglied:

2.
Reischuck, Brigitte, Heiligenhafen

Vorstandsmitglied:

3.
Preuß, Michael, Fischwirtschaftsmeister, Heiligenhafen

Vorstandsmitglied: (stellvertretender
Vorsitzender)

4.
Wacker, Bernd, Fischwirtschaftsmeister, Heiligenhafen

Vorstandsmitglied: (Vorsitzender)

5.
Gnewuch, Bernd, Fischer, Heiligenhafen
a)
Eingetragene Genossenschaft

Das Statut ist errichtet am:
29.11.1949
mit mehrfachen Änderungen letztmalig geändert am 10.07.2001
a)
17.08.2006
Beyer
b)
Tag der ersten Eintragung
07.01.1950

Bereits beim
Amtsgericht
Oldenburg in
Holstein am
14.10.1977 von
GnR 27 nach
GnR 119 umgeschrieben.

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Vorstandsmitglied:
6.
Elsner, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Kiel
1.
Olbers, Marion, *XX.XX.XXXX, Heiligenhafen
Prokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied.
a)
20.08.2007
Luther
3b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
1. Flindt, Gretel

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
2. Reischuck, Brigitte

Nicht mehr Vorstandsmitglied (stellvertretender Vorsitzender):
4. Wacker, Bernd
a)
14.01.2008
Arndt
4c)
Zweck der Genossenschaft ist die
wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, sowie den
Fischfang zu rationalisieren und
die Verkaufsbedingungen für die
Erzeugung ihrer Mitglieder zu
verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Maßnahmen getroffen, die geeignet sind,
die Steuerung der Produktion und
ihrer quantitative und qualitative
Anpassung an die Nachfrage zu
begünstigen, vor allem über die
Durchführung von Fangplänen
und Qualitätsregeln; die Konzentration des Angebotes zu fördern;
die Preise zu stabilisieren; Fangmethoden zu fördern, die einen
nachhaltigen Fischfang begünstigen. Daneben gehören zu den
Aufgaben der Genossenschaft der
An- und Verkauf von Fischen-,
Krebse und Weichtieren, insbesondere die Verwertung der übrigen Fangware der Mitglieder, die
Beschaffung und Vermittlung von
Fischereibedarfsartikeln aller Art
sowie von Brennstoffen auf gemeinsame Rechnung und Gefahr.
Die Genossenschaft ist berechtigt, mit Wirkung für sich und ihre Mitglieder einer Organisation oder Gesellschaft beizutreten
oder eine Beteiligung zu erwerben, die die Aufgabe der Anpassung der Erzeugung und des Absatzes der Mitglieder an die Erfordernisse des Marktes durch allgemeine Erzeugung-, Qualität- und
Verkaufsregeln ganz oder teilweise mit unmittelbarer Wirkung gegen die Mitglieder satzungsgemäß
zu übertragen sind oder durch den
Vorstand und Aufsichtsrat übertragen werden können.
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter.
Zwei Vorstandsmitglieder, darunter
der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
a)
Die Satzung ist am 22.04.2008
geändert in den §§ 2 (Zweck und
Gegenstand), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Kündigung), 9
(Ausschluss), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder),
12 (Pflichten der Mitglieder), 16
(Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 18 (Zusammensetzung und
Dienstverhältnisse), 21 (Aufgaben
und Pflichten), 25 (Beschlussfassung), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 42 (Jahresabschluss) und
47 (Gesetzlicher Prüfungsverband).
a)
25.08.2008
Luther
5a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter.
Außerdem kann ein weiteres Vorstandsmitglied gewählt werden.
Zwei Vorstandsmitglieder, darunter
der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.

b)
Änderung zu Nr. 3:
Vorstandsmitglied:

Preuß, Michael, *XX.XX.XXXX, Heiligenhafen, Fischwirtschaftsmeister,
Stellvertreter
a)
Die Satzung ist am 11.08.2008 geändert in den §§ 18 (Zusammensetzung des Vorstands) und § 48 (Bekanntmachung).
a)
25.08.2008
Luther
6a)
Küstenfischer Nord eG Heiligenhafen
b)
Änderung zu Nr. 5:
Ergänzung und Aktualisierung der
Registerdaten
Vorstandsmitglied (Vorsitzender):
Gnewuch, Bernd, *XX.XX.XXXX, Heiligenhafen
a)
Die Satzung ist am 30.06.2009 geändert in § 1 Abs. 1 (Firma und
Sitz).
a)
07.08.2009
Dammann
7Nicht mehr Prokurist:

1. Olbers, Marion
a)
29.09.2010
Graf
8b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
3. Preuß, Michael

Vorstandsmitglied :
7.
Schock, Robert, *XX.XX.XXXX, Kappeln
a)
16.05.2011
Heinrich
9b)
Änderung zu Nr. 7:
von Amts wegen berichtigt
Stellvertreter:
Schock, Robert, *XX.XX.XXXX, Kappeln
a)
27.09.2012
Kahns
102.
Juraschka, Emely, *XX.XX.XXXX,
Heiligenhafen
Prokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
a)
27.09.2012
Kahns
11c)
Zweck der Genossenschaft ist die
wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, sowie den
Fischfang zu rationalisieren und
die Verkaufsbedingungen für die
Erzeugung ihrer Mitglieder zu
verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Maßnahmen getroffen, die geeignet sind,
die Steuerung der Produktion und
ihrer quantitative und qualitative
Anpassung an die Nachfrage zu
begünstigen, vor allem über die
Durchführung von Fangplänen
und Qualitätsregeln; die Konzentration des Angebotes zu fördern;
die Preise zu stabilisieren; Fangmethoden zu fördern, die einen
nachhaltigen Fischfang begünstigen. Daneben gehören zu den
Aufgaben der Genossenschaft der
An- und Verkauf von Fischen-,
Krebse und Weichtieren, insbesondere die Verwertung der übrigen Fangware der Mitglieder, die
Beschaffung und Vermittlung von
Fischereibedarfsartikeln aller Art
sowie von Brennstoffen auf gemeinsame Rechnung und Gefahr.
Die Genossenschaft ist berechtigt, mit Wirkung für sich und ihre Mitglieder einer Organisation oder Gesellschaft beizutreten
oder eine Beteiligung zu erwerben, die die Aufgabe der Anpassung der Erzeugung und des Absatzes der Mitglieder an die Erfordernisse des Marktes durch allgemeine Erzeugung-, Qualität- und
Verkaufsregeln ganz oder teilweise mit unmittelbarer Wirkung gegen die Mitglieder satzungsgemäß
zu übertragen sind oder durch den
Vorstand und Aufsichtsrat übertragen werden können.
Die Genossenschaft kann darüber
hinaus alle Geschäfte betreiben,
die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Hierzu zählen auch
die Beteiligungen an gleichartigen
oder touristisch orientierten Gesellschaften oder Unternehmungen.
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter.
Außerdem kann ein weiteres Vorstandsmitglied gewählt werden. Zwei
Vorstandsmitglieder, darunter der
Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten die Genossenschaft
gemeinschaftlich. Der Aufsichtsrat
kann einzelnen oder allen Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilen, bei
allen Rechtshandlungen, welche die
Genossenschaft mit oder gegenüber
Dritten vornimmt zugleich als Vertreter Dritter zu handeln, Befreiung
von dem Verbot der Mehrfachvertretung gemäß § 181 2. Alt. BGB.
a)
Die Satzung ist am 26.04.2016 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 7 (Ausscheiden durch Tod), § 10 (Auseinandersetzung), § 15 (Vertretung), § 26
(Ausübung der Mitgliedsrechte),
§ 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 36 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), § 38 (Andere
Rücklagen), § 44 (Verwendung des
Jahresüberschusses) und § 48 (Bekanntmachungen).
a)
20.07.2016
Kistenmacher
12b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied (Vorsitzender):
5. Gnewuch, Bernd
a)
30.04.2019
Kistenmacher

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.