Handelsregister · HRB 23405

Registerinformationen

Küntzler Geschäftsführung GmbH · Amtsgericht Zweibrücken

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Küntzler Geschäftsführung GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Waldfischbach-Burgalben
Geschäftsanschrift
Hauptstraße 65, 67714 Waldfischbach-Burgalben

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 23405
Gericht
Amtsgericht Zweibrücken
Letzte Eintragung
09.10.2023
Abrufstand
12.02.2024
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Hermann Küntzler

Waldfischbach-Burgalben

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Harry Thiedemann

Blieskastel

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Uwe Götz

Knittelsheim

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2000
  • Die Gesellschafterversammlung vom 11.09.2023 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Änderung der allgemeinen Vertretungsbefugnis beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 08.12.2000 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Pirmasens HRB 3405 getreten. Freigegeben am 17.10.2005.
  • Fall 2
  • Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.