(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb der Einrichtung Künstlerhaus Mousonturm, die Entwicklung und/oder Durchführung sonstiger kultureller Aktivitäten, insbesondere auch im Umland von Frankfurt am Main, sowie durch Gastspiele und die Teilnahme an Koproduktionen im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Ge-schäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Martina Lansky
Frankfurt am Main
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Anna Wagner
Frankfurt am Main
Geschäftsführer(in)
Marcus Droß
Frankfurt am Main
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2001 zuletzt geändert am 27.08.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Bekanntmachungen), 8 (Aufsichtsrat) und 11 (Prüfungsrecht der Stadt Frankfurt am Main) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Zweck), 5 (Stammkapital), 7 (Geschäftsführer), 8 (Aufsichtsrat), 9 (Die Gesellschafterversammlung), 10 (Jahresabschluss), und 12 (Auflösung der Gesellschaft) sowie die Ergänzung von § 14 (Salvatorische Klausel) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.04.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsführer) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Kulturgesellschaft Frankfurt mbH, Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 25262, als übertragender Rechtsträger hat gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrags vom 27.08.2002 im Wege der Abspaltung zur Aufnahme (§ 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG) einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit zur Aufnahme auf die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger übertragen; der Abspaltung haben die Gesellschafter sowohl der Kulturgesellschaft Frankfurt mbH als auch der Gesellschaft am 27.08.2002 zugestimmt. Die Abspaltung wird erst mit Eintragung im Handelsregister der übertragenden Kulturgesellschaft Frankfurt mbH wirksam.
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.07.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 35 ff. Sonderband
Fall 3
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.