Montage und Verkauf von industriegefertigten Möbeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Gerhard Feigl
Königsbrunn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07.04.2022.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung durch Aufnahme des einzelkaufmännischen Unternehmens Gerhard Feigl - der Küchenbauer e.K. mit Niederlassung in Königsbrunn (Amtsgericht Augsburg HRA 20974) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Ausgliederung wird erst mit Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 07.12.2022 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und Zustimmung des Inhabers, jeweils vom selben Tag, das unter der Firma Gerhard Feigl - der Küchenbauer e.K. mit Niederlassung in Königsbrunn (Amtsgericht Augsburg HRA 20974) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Feigl, Gerhard, Königsbrunn, *XX.XX.XXXX, übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
Die Ausgliederung wurde am 29.12.2022 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 20974).
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 01.12.2023 (Az. 3 IN 683/23) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Freitext
Allgemeine Vertretungsregelung und besondere Vertretungsbefugnis des Vertretungsberechtigten von Amts wegen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG als unrichtig gekennzeichnet.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.