Handelsregister · HRB 6329

Chronologischer Auszug

KüMeSta Entlackungen GmbH · Amtsgericht Iserlohn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
KüMeSta Entlackungen GmbH

b)
Herscheid

c)
Die Entlackung und Entschichtung jeder
Art.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Kücükaydin, Ahmet, Plettenberg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2007
a)
02.08.2007
Schramm
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Weiße Ahe 2 c, 58849 Herscheid
a)
Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen
eingetragen:
Die Vertretungsbefugnis der Gesellschaft obliegt
dem Insolvenzverwalter.
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (103 IN 96/13) vom
07.11.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
14.11.2013
Prinz

b)
Beschl. Bl. 16 - 17 d. A.
Änderung der
Allgemeinen
Vertretungsregelung und
der besonderen
Vertretungsbefugnis
gemäß § 384 Abs. 2
FamFG von Amts wegen
kenntlich gemacht.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.