Handelsregister · VR 20834

Chronologischer Auszug

Küferverein Bingen 1888 e.V · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Küferverein Bingen 1888 e.V

b)
Bingen
a)
Der Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem
Zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer. Je zwei
Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen
Dritter in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB),
daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen
sonstigen Verfügungen über Grundstücke sowie zur
Aufnahme eines Kredites von mehr als DM 1.000,-- die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Erster Vorsitzender:
Decker, Adam, Bingen
Kassierer:
Blüm, Reinhold, Langenlonsheim
Zweiter Vorsitzender:
Hösch, Hans, Hackenheim
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 26.05.1988
a)
14.07.2006
Klumb

b)
Tag der ersten Eintragung:
12.09.1988

Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger
Konzentration der
Registergerichte zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes des
Amtsgerichtes Bingen am Rhein
VR 834 getreten.
Freigegeben am 14.07.2006.
2b)
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender:
Hösch, Hans, Hackenheim
Nicht mehr
Kassierer:
Blüm, Reinhold, Langenlonsheim
2. Vorsitzender:
Mucke, Walter, Ockenheim, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Wendel, Peter Paul, Bingen am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
05.01.2009
Jung

b)
Bl. 45-53 d.A.
3b)
Nicht mehr
Kassierer:
Wendel, Peter Paul, Bingen am Rhein, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Kassiererin:
Hoos, Gertrud, Bingen am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
28.07.2011
Dannegger

b)
Fall 3
Blatt 61 - 66 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.