Handelsregister · VR 20834
Chronologischer Auszug
Küferverein Bingen 1888 e.V · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Küferverein Bingen 1888 e.V b) Bingen | a) Der Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritter in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als DM 1.000,-- die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Erster Vorsitzender: Decker, Adam, Bingen Kassierer: Blüm, Reinhold, Langenlonsheim Zweiter Vorsitzender: Hösch, Hans, Hackenheim | a) eingetragener Verein Satzung vom 26.05.1988 | a) 14.07.2006 Klumb b) Tag der ersten Eintragung: 12.09.1988 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Bingen am Rhein VR 834 getreten. Freigegeben am 14.07.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr Zweiter Vorsitzender: Hösch, Hans, Hackenheim Nicht mehr Kassierer: Blüm, Reinhold, Langenlonsheim 2. Vorsitzender: Mucke, Walter, Ockenheim, *XX.XX.XXXX Kassierer: Wendel, Peter Paul, Bingen am Rhein, *XX.XX.XXXX | a) 05.01.2009 Jung b) Bl. 45-53 d.A. | ||
| 3 | b) Nicht mehr Kassierer: Wendel, Peter Paul, Bingen am Rhein, *XX.XX.XXXX Gewählt als Kassiererin: Hoos, Gertrud, Bingen am Rhein, *XX.XX.XXXX | a) 28.07.2011 Dannegger b) Fall 3 Blatt 61 - 66 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.