Handelsregister · HRB 10758

Registerinformationen

Kübler Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kübler Verwaltungs-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Stuttgart
Geschäftsanschrift
Rotebühlstr. 67, 70178 Stuttgart

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 10758
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
15.04.2025
Abrufstand
24.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Geschäftsführung und Vertretung der Kübler GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Stuttgart als deren persönlich haftende Gesellschafterlin sowie die Verwaltung von Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerten, soweit eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Andreas Markus Kröher

Waiblingen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 21.10.1983
  • Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
  • Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht.
  • Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2016 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.11.2005.
  • Tag der ersten Eintragung: 15.12.1983
  • Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 4/17
  • s. Fall 2
  • Fall 3

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 08.04.2025 (9 IN 645/25) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
  • Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.