Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die jeweiligen Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters sind für Rechtsgeschäfte zwischen diesem und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 2.Alt. BGB ebenfalls befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)
Kübler Verwaltungs-GmbH
Stuttgart
Kommanditist(in)
Philipp Kübler
Waiblingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.09.2005.
Tag der ersten Eintragung: 07.09.1961
Für diese Einlage in Sonderrechtsnachfolge Einlage erhöht bei
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.09.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.09.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Richard´s Kübler GmbH", Frankenhardt (Amtsgericht Ulm HRB 735272) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 08.04.2025 (9 IN 639/25) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 28.04.2025 (9 IN 639/25) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 9 IN 639/25) aufgelöst. Gemäß § 138 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 141 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.