Handelsregister · HRA 7158
Chronologischer Auszug
KU Aiterhofen Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Aiterhofen · Amtsgericht Straubing
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) KU Aiterhofen Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Aiterhofen b) Aiterhofen c) Gegenstand des Kommunalunternehmens ist a. Erwerb und Vorhaltung von Grundstücken und Immobilien b. Bau, Betrieb und Bereitstellung von Anlagen zur Energieversorgung c. Planung (nicht Bauleitplanung) und Bau von Erschließungsanlagen d. Bereitstellung eines Fuhrparks mit Maschinen und Geräten soweit dies im Einzelfall von der Gemeinde Aiterhofen übertragen wurde. Mit der Übertragung der Aufgaben gelten auch die zur Erfüllung der Aufgabe notwendigen Befugnisse als übertragen. | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorstand: Dorfner, Andreas, Straubing, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt des öffentlichen Rechts Satzung vom 29.06.2022. | a) 11.08.2022 Breininger | |
| 2 | c) Gegenstand des Kommunalunternehmens ist a. Erwerb und Vorhaltung von Grundstücken und Immobilien b. Bau, Betrieb und Bereitstellung von Anlagen zur Energieversorgung c. Planung (nicht Bauleitplanung) und Bau von Erschließungsanlagen d. Bereitstellung eines Fuhrparks mit Maschinen und Geräten e. die Planung, Errichtung, Betreuung und Verwaltung gemeindlicher Gebäude und Liegenschaften, soweit im Einzelfall durch die Gemeinde Aiterhofen dazu beauftragt, f. der Erwerb, die Errichtung, Betreuung und Verwaltung von Gebäuden und Liegenschaften auf eigenen Namen und eigene Rechnung, soweit dies im Einzelfall von der Gemeinde Aiterhofen übertragen wurde. Mit der Übertragung der Aufgaben gelten auch die zur Erfüllung der Aufgabe notwendigen Befugnisse als übertragen. | a) Die Satzung wurde durch Beschluss des Gemeinderats vom 12.06.2023 geändert. Geändert wurde § 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens). | a) 21.12.2023 Breininger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.