Handelsregister · HRA 7158

Chronologischer Auszug

KU Aiterhofen Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Aiterhofen · Amtsgericht Straubing

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
KU Aiterhofen Anstalt des öffentlichen Rechts
der Gemeinde Aiterhofen

b)
Aiterhofen

c)
Gegenstand des Kommunalunternehmens ist
a. Erwerb und Vorhaltung von Grundstücken
und Immobilien
b. Bau, Betrieb und Bereitstellung von Anlagen
zur Energieversorgung
c. Planung (nicht Bauleitplanung) und Bau von
Erschließungsanlagen
d. Bereitstellung eines Fuhrparks mit
Maschinen und Geräten
soweit dies im Einzelfall von der Gemeinde
Aiterhofen übertragen wurde. Mit der
Übertragung der Aufgaben gelten auch die zur
Erfüllung der Aufgabe notwendigen
Befugnisse als übertragen.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Dorfner, Andreas, Straubing, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Satzung vom 29.06.2022.
a)
11.08.2022
Breininger
2c)
Gegenstand des Kommunalunternehmens ist
a. Erwerb und Vorhaltung von Grundstücken
und Immobilien
b. Bau, Betrieb und Bereitstellung von Anlagen
zur Energieversorgung
c. Planung (nicht Bauleitplanung) und Bau von
Erschließungsanlagen
d. Bereitstellung eines Fuhrparks mit
Maschinen und Geräten
e. die Planung, Errichtung, Betreuung und
Verwaltung gemeindlicher Gebäude und
Liegenschaften, soweit im Einzelfall durch die
Gemeinde Aiterhofen dazu beauftragt,
f. der Erwerb, die Errichtung, Betreuung und
Verwaltung von Gebäuden und
Liegenschaften auf eigenen Namen und
eigene Rechnung,
soweit dies im Einzelfall von der Gemeinde
Aiterhofen übertragen wurde. Mit der
Übertragung der Aufgaben gelten auch die zur
Erfüllung der Aufgabe notwendigen
Befugnisse als übertragen.
a)
Die Satzung wurde durch Beschluss des Gemeinderats vom
12.06.2023 geändert. Geändert wurde § 2 (Gegenstand des
Kommunalunternehmens).
a)
21.12.2023
Breininger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.