Handelsregister · HRB 19241

Registerinformationen

KST Beteiligungs AG · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
KST Beteiligungs AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Stuttgart
Geschäftsanschrift
Fronäckerstraße 34, 71063 Sindelfingen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 19241
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
03.09.2025
Abrufstand
26.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Anschaffung und Veräußerungen von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung; darüber hinaus auch die Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und die damit verbundenen Fragen sowie die Beratung bei Zusammenschlüssen und Übernahmen von Unternehmen und das Anbieten von Dienstleistungen; die Beratung bei der Anlage in Finanzinstrumenten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Reinhard Voss

Grafenau

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.10.2005.
  • Tag der ersten Eintragung: 13.12.1984
  • Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 171, 172
  • AR-Beschl. Sonderband Blatt 175 Satzung: Sonderband Blatt 180
  • Satzung: Sonderband Blatt 184 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 182
  • s.Fall 4
  • s. Fall 6
  • s. Fall 8
  • s. Fall 9
  • Fall 41

Satzung

  • Der Aufsichtsrat hat am 23.01.2006 die Änderung der Satzung in § 3 (Höhe des Grundkapitals) beschlossen.
  • Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I) ist das Grundkapital auf 5.500.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 28.04.2006 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Höhe des Grundkapitals) Abs. 1 und 2 und § 6 (Hauptversammlung) beschlossen. In § 3 wurde ferner ein neuer Abs. 3a (Genehmigtes Kapital I) eingefügt, der bisherige § 3 Abs. 3b (Genehmigtes Kapital II) wurde aufgehoben und neugefasst.
  • Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 500.000 EUR auf 6.000.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht.
  • Der Aufsichtsrat hat am 30.04.2007 die Änderung der Satzung in § 3 (Höhe des Grundkapitals) beschlossen.
  • Ferner wurde aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.04.2006 erteilten Ermächtigung gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien und deren Einziehung das Grundkapital durch Beschluss des Vorstands vom 30.04.2007 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um 600.000,00 Euro auf 5.400.000,00 Euro durch Einziehung von Aktien in vereinfachter Form herabgesetzt.
  • Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 28.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 6 Abs. 2 ( Hauptversammlung/ Anmeldung und Teilnahme) beschlossen.
  • Der Aufsichtsrat hat am 09.03.2010 die Änderung der Satzung in § 3 (Höhe des Grundkapitals) beschlossen.beschlossen.
  • Aufgrund der am 28.04.2006 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I) ist das Grundkapital um 540.000,00 EUR auf 5.940.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 19.04.2010 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Höhe des Grundkapitals) beschlossen: Abs. 3a (Genehmigtes Kapital I) und Abs. 3b (Genehmigtes Kapital II) wurden aufgehoben und neugefasst; Abs. 4 (Bedingtes Kapital I) wurde geändert und das Bedingte Kapital I herabgesetzt; ein neuer Abs.4 a (Bedingtes Kapital 2010) wurde eingefügt. Ferner wurden die §§ 6 (Hauptversammlung) und 9 (Bekanntmachungen) geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 15.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Höhe des Grundkapitals) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 09.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Höhe des Grundkapitals), § 6 (Hauptversammlung) und § 9 (Bekanntmachungen) beschlossen.
  • Satzung vom 02.10.1984 mit Nachtrag vom 28.11.1984.
  • Der Aufsichtsrat hat am 05.10.2015 die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und Einteilung) beschlossen.
  • Ferner wurde aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2015 erteilten Ermächtigung gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien und deren Einziehung das Grundkapital durch Beschluss des Vorstands vom 05.10.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um 440.000,00 Euro auf 5.500.000,00 Euro durch Einziehung von Aktien in vereinfachter Form herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 02.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und Einteilung) beschlossen.
  • Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 2.200.000,00 EUR auf 7.700.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 02.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und Einteilung) beschlossen.
  • Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung um 2.200.000,00 EUR auf 5.500.000,00 EUR herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 20.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Aufsichtsrat) beschlossen.
  • Der Aufsichtsrat hat am 27.05.2020 die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und Einteilung) beschlossen.
  • Das Grundkapital ist aufgrund Ermächtigung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.05.2016 durch Beschluss des Vorstands vom 27.05.2020 um 500.000,00 EUR auf 5.000.000,00 EUR durch Einziehung eigener gemäß § 71 Abs.1 Nr. 8 AktG erworbener Aktien in vereinfachter Form herabgesetzt. Der Aufsichtsrat hat der Einziehung mit Beschluss vom 27.05.2020 zugestimmt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 21.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und Einteilung) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 13.08.2025 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und Einteilung) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.05.2011 die Aktiengesellschaft "GMP Meditec AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 724075) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Genehmigtes Kapital

  • Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.08.2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12.08.2030 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 2.500.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden (Genehmigtes Kapital 2025).

Bedingtes Kapital

  • Die Hauptversammlung vom 13.08.2025 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 2.500.000,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2025).

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.