Handelsregister · VR 29227
Chronologischer Auszug
KSH e.V. (Kinder- und Senioren Hilfswerk e.V.) · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) KSH e.V. (Kinder- und Senioren Hilfswerk e.V.) b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart/Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für Rechtsgeschäfte ab einer Höhe von über 100.000 € ist ein Beschluss der Mitgliederversammlumng erforderlich. b) Kassenwartin (Beisitzerin): 1. Gebauer, Lolita, *XX.XX.XXXX, Berlin zweite Vorsitzende : 2. Gold, Cornelia, *XX.XX.XXXX, Berlin erster Vorsitzender: 3. Oberschelp, Wilfried, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 28.10.2009 Durch Vorstandsbeschluss vom 09.12.2009 ist die Satzung geändert in § 1 (Name und Sitz) und § 5 (Mitgliedschaft). | a) 11.12.2009 Müller b) Satzung Bl. 14-19 Beschluss Bl. 13 |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) Nicht mehr Kassenwartin (Beisitzerin): 1. Gebauer, Lolita Nicht mehr zweite Vorsitzende : 2. Gold, Cornelia zweiter Vorsitzender: 4. Schultze, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Durch Vorstandsbeschluss vom 21.01. 2010 wurde die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 9 (Auflösung des Vereins) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 14.02.2010 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vortstand) beschlossen. | a) 31.03.2010 Herrmann b) Beschluss Bl. 28 Satzung Bl. 30 - 34 Beschluss Bl. 29 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.