Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß zu den nachfolgenden Rechtsgeschäften die Zustimmung der Elternversammlung erforderlich ist: Neuaufnahme von Kindern, Ausschluss von Eltern, Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Philipp Baerwald
München
Vorstand
Alexander Hautum
München
Vorstand
Gabriel Kiefl
München
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.03.1999
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2004 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.10.2006 hat die Änderung des § 9 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.11.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.08.2024 hat die Änderung des § 9 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.05.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. So.
Protokoll Bl. 22 SB;
Neue Satzung Bl. 59 SB.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 63 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.