Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsfüher gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsfüher bestellt sind, einem, mehreren oder allen die Befugnis zur alleinigen Vertretung erteilen, ohne daß es einer Satzungsänderung bedarf. Der oder die Geschäftsführer sind von den in § 181 BGB vorgesehenen Beschränkungen befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Wolf-Eberhard Krowas
Meerbusch
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.06.1989 mit Änderung vom 20.11.2000
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.04.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.07.2003
Gesellschaftsvertrag Blatt 17 Sonderband
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