Ein persönlich haftender Gesellschafter ist zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt, wenn er alleiniger persönlich haftender Gesellschafter ist oder die Gesellschaft ihn zur Alleinvertretung ermächtigt hat. Sonst wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
252
Krohn Verwaltungsgesellschaft mbH
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 275
Matthias Krohn
Lensahn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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022
Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage das einzelkaufmännische Unternehmen in Firma Grundstücksverwaltung Jürgen Krohn e. K., (Amtsgericht Lübeck, HRA 1699 OL) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme durch Übertragung aufgenommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.