Die Durchführung von Bedachungsarbeiten und der Gerüstbau
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Joachim Kröner
Salz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Jennifer Kröner
Salz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.12.1996 zuletzt geändert am 26.08.1997
Insolvenz
Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 26.08.1997 und durch Beschluß der Gesellschafterversammlung der Holzbau Weidl GmbH vom 26.08.1997 sowie durch Beschluß der Gesellschafterversammlung der Kröner und Weidl GmbH vom 26.08.1997 hat die letztgenannte Gesellschaft aufgrund des Spaltungs- und Übenahmevertrages vom 26.08.1997 ihr Vermögen unter Auflösung ohne Abwicklung durch gleichzeitige Übertragung der im Spaltungs- und Übenahmevertrag bezeichneten Vermögensteile jeweils als Gesamtheit gem. § 123 I Nr. 1 UmwG auf die übernehmende Kröner-Bedachung GmbH (HRB 4325) und die Holzbau Weidl GmbH (HRB 4324) gegen Gewährung von Anteilen der übernehmenden Gesellschaften an die Gesellschafter der Kröner und Weidl GmbH übertragen (Spaltung zur Aufnahme). Die Spaltung wird erst mit der Eintragung im Register des Sitzes der Kröner und Weidl GmbH wirksam.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.02.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 26-49 Sonderband
Fall 2
Fall 3
Fall 5
Fall 6
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 7
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.