Handelsregister · HRB 106563 früher Amtsgericht Friedberg

Registerinformationen

Kröll Baugesellschaft mbH · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kröll Baugesellschaft mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Lich
Geschäftsanschrift
Carl-Benz-Ring 32 A, 35423 Lich

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 106563 früher Amtsgericht Friedberg
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
05.04.2022
Abrufstand
23.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau und Handel mit Baustoffen aller Art sowie alle damit verwandten Tätigkeiten

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Michael Steinbach

Hungen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Chris-Michell Steinbach

Hungen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2007
  • Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Lich sowie die Änderung in § 4 beschlossen.

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 3
  • Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.01.2012 geändert durch das Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen vom 16.09.2011; bisher Amtsgericht Friedberg, nunmehr Amtsgericht Gießen.
  • Fall 5
  • Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.