Handelsregister · GnR 749
Chronologischer Auszug
Kristall Klar Energie eG · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kristall Klar Energie eG b) Berlin c) - die Beschaffung und Erzeugung durch Betrieb von umweltfreundlichen Energieerzeugungsanlagen sowie der Vertrieb von Energie, Energieträgern und Energietechnik. Es kann in allen Bereichen tätig werden, die einer umweltfreundlichen Energieversorgung dienlich sind, insbesondere mit der Förderung und Entwicklung innovativer Technologien; -die Vermittlung von Waren und Dienstleistungen die der wirtschaftlichen Entwicklung der Mitglieder dienen; - die Verwaltung eigenen Vermögens | keine Nachschusspflicht | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen. b) Vorstand: 1. Dr. Hack, Gerd Jürgen, *XX.XX.XXXX, Schirmitz mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten Vorstand: 2. Huber, Benjamin Nico, *XX.XX.XXXX, Neu-Ulm mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten | a) Eingetragene Genossenschaft Die Satzung ist errichtet am 27.08.2013. | a) 05.11.2013 Hikel | |
| 2 | a) Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen. b) Nicht mehr Vorstand: 2. Huber, Benjamin Nico | a) Die Satzung ist am 04.11.2014 geändert in § 5 (Vorstand). | a) 14.04.2015 Reiner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.