Handelsregister · GnR 749

Chronologischer Auszug

Kristall Klar Energie eG · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kristall Klar Energie eG

b)
Berlin

c)
- die Beschaffung und Erzeugung
durch Betrieb von umweltfreundlichen Energieerzeugungsanlagen sowie der Vertrieb von Energie, Energieträgern und Energietechnik. Es kann in allen Bereichen tätig werden, die einer umweltfreundlichen Energieversorgung dienlich sind, insbesondere
mit der Förderung und Entwicklung innovativer Technologien;
-die Vermittlung von Waren und
Dienstleistungen die der wirtschaftlichen Entwicklung der Mitglieder dienen;
- die Verwaltung eigenen Vermögens
keine Nachschusspflichta)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Mitgliedern.
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Vorstandsmitglieder dürfen
Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter
abschließen.

b)
Vorstand:
1.
Dr. Hack, Gerd Jürgen, *XX.XX.XXXX,
Schirmitz

mit der Befugnis die Genossenschaft
allein zu vertreten

Vorstand:
2.
Huber, Benjamin Nico, *XX.XX.XXXX,
Neu-Ulm

mit der Befugnis die Genossenschaft
allein zu vertreten
a)
Eingetragene Genossenschaft

Die Satzung ist errichtet am
27.08.2013.
a)
05.11.2013
Hikel
2a)
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt,
so vertritt dieses die Genossenschaft
allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch
ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann
erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Nicht mehr Vorstand:
2. Huber, Benjamin Nico
a)
Die Satzung ist am 04.11.2014 geändert in § 5 (Vorstand).
a)
14.04.2015
Reiner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.