Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des vertretungsberechtigten Vorstands ist in der Weise eingeschränkt, dass zu Rechtsgeschäften über 1.000,00 EUR und bis zu 2.500,00 EUR die Genehmigung der Vorstandschaft, sowie zu Rechtsgeschäften über 2.500,00 EUR die Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marianne Höß
Holzheim
Vorstand
Werner Kramer
Fischach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.03.1984 zuletzt geändert am 14.03.2000
Die Mitgliederversammlung vom 13.09.2005 hat die Änderung des § 11 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2009 hat die Änderung der §§ 1 Absatz 4 (Geschäftsjahr) und 6 Absatz 1 (Zusammensetzung Vorstandschaft) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.07.1984. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3 SB.