Handelsregister · VR 812

Chronologischer Auszug

Kriminalprävention Limburg-Weilburg e.V. · Amtsgericht Limburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kriminalprävention Limburg-Weilburg e.V.

b)
Limburg a. d. Lahn
a)
Der Vorsitzende vertritt einzeln.
Rechtsgeschäfte über 5.000,00 DM bedürfen der
Genehmigung des Vorstandes. Der Geschäftsführer ist
in dringenden Fällen berechtigt, Entscheidungen bis zu
500,00 DM je Einzelfall zu treffen, die Genehmigung des
Vorsitzenden ist nachzuholen. Im übrigen entscheidet
der Vorsitzende.

b)
Vorsitzender:
Dr. Fluck, Manfred, Landrat, Limburg a. d. Lahn-Staffel
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 12.05.1995 zuletzt geändert am 16.05.2000
a)
18.02.2003
Siebrecht

b)
Tag der ersten Eintragung:
09.12.1996
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Dr. Fluck, Manfred, Landrat, Limburg a. d. Lahn-Staffel
1. Vorsitzender:
Michel, Manfred, Landrat, Elz, *XX.XX.XXXX
a)
02.10.2007
Stillger
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Michel, Manfred, Landrat, Elz, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Köberle, Michael, Limburg a. d. Lahn, *XX.XX.XXXX
a)
08.10.2019
Clever
4a)
Rechtsgeschäfte über 2.500,00 EUR bedürfen der
Genehmigung des Vorstandes. Der Geschäftsführer ist
in dringenden Fällen berechtigt, Entscheidungen bis zu
250,00 EUR je Einzelfall zu treffen, die Genehmigung
des Vorsitzenden ist nachzuholen. Im übrigen
entscheidet der Vorsitzende.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.05.2022 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (3),
2, 4 (5) und 8 beschlossen.
a)
09.08.2022
Bogner

b)
Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.