Handelsregister · HRB 12034

Registerinformationen

Krieger Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Fritzlar

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Krieger Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Felsberg
Geschäftsanschrift
In den Steinen 4, 34587 Felsberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 12034
Gericht
Amtsgericht Fritzlar
Letzte Eintragung
14.03.2019
Abrufstand
08.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Komplementärstellung der noch zu gründenden Krieger Immobilien GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Felsberg

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Wilfried Krieger

Felsberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Mario Krieger

Gudensberg

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenGesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Peter Krieger

Felsberg

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenGesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1
  • Fall 2

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 04.11.2013

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.