1. Die Erbingung von Architektur- und Ingenieurleistungen. 2. Die für die Berufsangehörigen nach § 2 BauKaG NRW geltenden Berufspflichten sind von der Gesellschaft zu beachten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Krieger
Velbert
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Jochen Batz
Heiligenhaus
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen Geschäftsführer(in)
Tamas Kalman
Velbert
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen Geschäftsführer(in)
Sebastian Neuhaus
Koblenz
Geschäftsführer(in)
Robert Jöres
Mülheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Formwechsel
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Dr. Krieger Architekten + Ingenieure GmbH & Co. KG, Velbert (Amtsgericht Wuppertal, HRA 21346) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.08.2013.
Satzung
Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung des § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile), § 5 (Geschäftsführung, Vertretung), § 7 (Gesellschafterversammlung) und § 8 (bisher: Verfügung über Geschäftsanteile, Teilung und Zusammenlegung von Geschäftsanteilen, nunmehr: Verfügung über Geschäftsanteile, Teilung und Zusammenlegung und Halten von Geschäftsanteilen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2021 hat den Gesellschaftsvertrag vollständig neugefasst.
Freitext
von Amts wegen berichtigend eingetragen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.