Handelsregister · HRB 752188
Chronologischer Auszug
KRG BAU GMBH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) KRG BAU GMBH b) Bad Friedrichshall Geschäftsanschrift: Hauptstraße 47, 74177 Bad Friedrichshall c) Durchführung von Innenausbau-, Trockenbau-, Innenputz-, Außenputz-, Estrich-, Maurer- und Fassadenarbeiten | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Gönüldas, Kebire, Weinsberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 08.01.2015 mit Änderung vom 18.03.2015. | a) 24.03.2015 Beber | |
| 2 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Gönüldas, Mehmet Nuri, Weinsberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gönüldas, Kebire, Weinsberg, *XX.XX.XXXX | a) 23.03.2016 Feuerpeil | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 24.01.2020 (10 IN 656/19) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 03.02.2020 Weiss | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 06.05.2020 (10 IN 656/19) wurde die Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben. | a) 22.05.2020 Weiss |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.