Handelsregister · HRB 9848

Registerinformationen

Kreuzer Pflanzen Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Traunstein

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kreuzer Pflanzen Verwaltungs-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Tittmoning
Geschäftsanschrift
Schmerbach 1, 84529 Tittmoning

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 9848
Gericht
Amtsgericht Traunstein
Letzte Eintragung
12.12.2023
Abrufstand
07.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Kreuzer Pflanzen GmbH & Co. KG, die das selbständige Betreiben von Landschaftsbau, die Erstellung von Außenanlagen und das Durchführen von Handelsgeschäften in diesem Zusammenhang zum Gegenstand hat.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Lothar Karlhuber

Burghausen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Moritz Sebastian Lutz Ebner

Burghausen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 11.09.1995
  • Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 6.435,41 EUR auf 32.000,00 EUR und die Änderung der §§ 4(Stammkapital), 8(Beschlüsse der Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 22.01.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3 So.
  • Beschluß und Satzung Bl. 4 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.