"Kreth-Kunststoff-Verarbeitungs Gesellschaft mit beschränkter Haftung"
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Pfungstadt
Geschäftsanschrift
Ostendstraße 13, 64319 Pfungstadt
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 3434
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
29.01.2015
Abrufstand
05.02.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Kunststoff-Verarbeitung für Thermoplast: Entwicklung, Fertigung, Montage, Konfektionierung, Vertrieb; Werkzeugbau und Vorrichtungsbau
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Berthold Keidl
Pfungstadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Gabor Scholtz
Steinau an der Straße
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.06.1984 zuletzt geändert am 27.12.1993
Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital) und damit die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.12.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 68-76 Sonderband
Fall 3
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 4
Fall 6
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.