Handelsregister · HRB 3434

Registerinformationen

"Kreth-Kunststoff-Verarbeitungs Gesellschaft mit beschränkter Haftung" · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
"Kreth-Kunststoff-Verarbeitungs Gesellschaft mit beschränkter Haftung"
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Pfungstadt
Geschäftsanschrift
Ostendstraße 13, 64319 Pfungstadt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 3434
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
29.01.2015
Abrufstand
05.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Kunststoff-Verarbeitung für Thermoplast: Entwicklung, Fertigung, Montage, Konfektionierung, Vertrieb; Werkzeugbau und Vorrichtungsbau

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Berthold Keidl

Pfungstadt

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Gabor Scholtz

Steinau an der Straße

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 06.06.1984 zuletzt geändert am 27.12.1993
  • Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital) und damit die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 06.12.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 68-76 Sonderband
  • Fall 3
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 4
  • Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.