Handelsregister · HRA 202045

Chronologischer Auszug

KreisWirtschaftsBetriebe Goslar - Eigenbetrieb des Landkreises Goslar · Amtsgericht Braunschweig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.05.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
KreisWirtschaftsBetriebe Goslar

b)
Goslar

c)
Das Einsammeln, Befördern, Behandeln,
Zwischenlagern, Umladen, Verwerten und
Abladen von Abfällen, das Befördern und
Behandeln von Deponiesickerwasser sowie
das Sammeln, Befördern und Behandeln von
Fäkalschlammen aus
Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinund Gruppenkläranlagen sowie abflusslose
Sammelgruben nach § 97 Abs. 2 Nds.
Wassergesetz in der geltenden Fassung). Der
Eigenbetrieb darf im Rahmen des § 136
NkomVG und der jeweils geltenden
abfallrechtlichen Vorschriften weitere
Aufgaben im Abfallwirtschaftsbereich
übernehmen. Der Eigenbetrieb nimmt die
Aufgaben und Befugnisse des Landkreises
Goslar als öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger nach § 6 Abs. 1 Nds.
Abfallgesetz (NAbfG) vom 14.07.03 (Nds.
GVBl. S 273) in der jeweils geltenden
Fassung in Verbindung mit §§ 17 und 20 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24.
Februar 2012 (BGBl. I S. 212) in der jeweils
geltenden Fassung in vollem Umfang wahr.
Der Eigenbetrieb übernimmt für den Landkreis
Goslar die Aufgaben des Rettungsdienstes
nach § 2 Abs. 2 des Niedersächsiches
Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) vom
02.12.2007 (Nds. GVBl. S. 473) in der jeweils
geltenden Fassung. Zur Erfüllung dieser
Aufgaben errichtet und unterhält der
Eigenbetrieb Einrichtungen gemäß § 4 Abs. 4
NRettDG, soweit er dazu befugt ist.
Der Eigenbetrieb kann auch andere Aufgaben
und weitere Dienstleistungen für den
Landkreis Goslar und die kreisangehörigen
Kommunen übernehmen bzw. erbringen. Der
Eigenbetrieb kann sich zur Erfüllung seine
Aufgaben anderer Einrichtungen oder
Unternehmen bedienen.
a)
Jeder der Betriebsleiter vertritt seinen durch
Geschäftsordnung zugewiesenen Geschäftsbereich
allein. Im übrigen vertritt der Landrat den
Eigenbetrieb.

b)
Bestellt als
Betriebsleiter Finanzen:
Weiland, Ulrich, Goslar, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Betriebsleiter Operativ:
Ebert, Thomas, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Betriebsleiter Deponien:
Walter, Thomas, Goslar, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Landrat:
Brych, Thomas, Goslar, *XX.XX.XXXX
a)
HRA Juristische Person
Satzung vom 01.01.2015 mit Änderung vom 05.05.2015
a)
24.08.2017
Brutzer

b)
Fall 1
2b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Bornhardtstraße 13, 38644 Goslar
a)
13.09.2019
Olschewski

b)
Fall 2
3a)
Geändert, nun:
KreisWirtschaftsBetriebe Goslar -
Eigenbetrieb des Landkreises Goslar
b)
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Waler, Thomas, Goslar, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Betriebsleiter Deponien:
Walter, Thomas, Goslar, *XX.XX.XXXX
a)
Der Kreistag des Landkreises Goslar hat am 09.12.2019 die
Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
09.12.2020
Dunkel-Waldschläger

b)
Fall 3
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Der Betriebsleiter vertritt den Betrieb in dem ihm durch
die Satzung zugewiesenen Geschäftsbereich allein.
Im übrigen vertritt der Landrat den Eigenbetrieb.

b)
Nicht mehr
Landrat:
Brych, Thomas, Goslar, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Betriebsleiter Finanzen:
Weiland, Ulrich, Goslar, *XX.XX.XXXX

Infolge der Umbenennung des Amtes durch Änderung
der Satzung nicht mehr "Betriebsleiter Operativ",
sondern nun:
Betriebsleiter:
Ebert, Thomas, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Landrat:
Dr. Saipa, Alexander, Goslar OT Jerstedt,
*XX.XX.XXXX
a)
Der Kreistag des Landkreises Goslar hat am 06.12.2021 die
Änderung der Betriebssatzung und mit ihr die Änderung der
allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
a)
15.07.2022
Specht

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.