Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt; im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam den Verein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Roscher
Königswalde
Vorstand
Klaus Laukner
Schneeberg
Vorstand
Jörg Prager
Aue-Bad Schlema
Vorstand
Silvio Klaus Miedrich
Olbernhau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.04.2010
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.03.2015 wurde die Änderung der §§ 11 (Ehrenmitglieder), 16 (Organe des KVF), 17 (Einberufung des Verbandstages), 18 (Zusammensetzung des Verbandstages), 22 (Abstimmung und Wahlen), 27 (Vorstand), 30 (Rechte und Pflichten des Vorstandes), 32 (Kassnprüfer), 33 (Sportgericht) und 39 (Auflösung des KVF) der Satzung beschlossen.
Der Verbandstag hat am 23.03.2019 die Änderung der §§ 11 (Ehrenmitglieder), 27 (Vorstand), 35 (Ausschüsse und Beauftragte) und 37 (Datenverarbeitung und Datenschutz) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Dieser Verein wurde durch Verschmelzung der Vereine Kreisverband Fußball Annaberg e.V. (AG Annaberg VR 541), Kreisverband Fußball Mittleres Erzgebirge e.V. (AG Marienberg VR 786), Kreisverband Fußball Stollberg e.V. (AG Stollberg VR 155) und Kreisverband Fußball Westerzgebirge e.V. (AG Aue VR 603) auf Grund des Verschmelzungsvertrages und der Verschmelzungsbeschlüsse der Vereine gegründet.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.08.2010. Änderung der örtlichen Zuständigkeit (bisher Amtsgericht Aue VR 897). Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblatts getreten.
Berichtigung zur Eintragung unter laufender Nummer 3, Sp. 3 b. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.