Handelsregister · VR 288
Chronologischer Auszug
"Kreisverband der Treffpunkte e. V." Gemeinnütziger Verein zur Förderung der psychosozialen Versorgung im Landkreis Waldeck-Frankenberg · Amtsgericht Korbach
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "Kreisverband der Treffpunkte e. V." Gemeinnütziger Verein zur Förderung der psychosozialen Versorgung im Landkreis Waldeck-Frankenberg b) Korbach | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. b) Vorsitzender: Koch, Friedhelm, Marburg, *XX.XX.XXXX stellvertretende Vorsitzende: Vöhl-Homberger, Veronika, Frankenberg, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 02.02.1987 zuletzt geändert am 27.09.2004 | a) 29.07.2005 Weiß b) Tag der ersten Eintragung: 18.09.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Der Vorstand kann die Vertretungsregelung auch so bestimmen, dass ein Vorstandsmitglied mit einem sonstigen Mitarbeiter des Vereins vertreten kann. Für den laufenden Geschäftsverkehr kann der Vorstand auch bestimmen, dass bestimmte gleichartige Erklärungen, Anträge bei Kostenträgern der verschiedenen Einrichtungen und Geschäftsvorfälle nur mit einer Unterschrift des Vorstandes für den Verein verbindlich sind. | a) 28.11.2007 Steuber b) Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt. | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 11.05.2009 Steuber b) Satzung Blatt 7 ff. Sonderband | ||
| 4 | b) Geändert, nun: stellvertretender Vorsitzender: Koch, Friedhelm, Marburg, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Vorsitzende: Vöhl-Homberger, Veronika, Frankenberg, *XX.XX.XXXX | a) 22.03.2010 Damitsch | ||
| 5 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand kann aus bis zu 4 Vorstandsmitgliedern bestehen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand kann die Vertretungsregelung auch so bestimmen, dass ein Vorstandsmitglied mit einem sonstigen Mitarbeiter des Vereins vertreten kann. Für den laufenden Geschäftsverkehr kann der Vorstand auch bestimmen, dass bestimmte gleichartige Erklärungen, Anträge bei Kostenträgern der verschiedenen Einrichtungen und Geschäftsvorfälle nur mit einer Unterschrift des Vorstandes für den Verein verbindlich sind. b) Geändert, nun: Vorsitzender: Koch, Friedhelm, Marburg, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: stellvertretende Vorsitzende: Vöhl-Homberger, Veronika, Frankenberg, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 27.03.2015 Steuber | |
| 6 | b) Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Koch, Friedhelm, Marburg, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Vöhl-Homberger, Veronika, Frankenberg, *XX.XX.XXXX | a) 22.09.2020 Damitsch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.