Handelsregister · VR 20399

Registerinformationen

Kreisverband der Gartenfreunde Saalkreis e.V. · Amtsgericht Stendal

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kreisverband der Gartenfreunde Saalkreis e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Kabelsketal

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 20399
Gericht
Amtsgericht Stendal
Letzte Eintragung
24.07.2025
Abrufstand
11.05.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Klaus Riebenstahl

Kabelskethal OT Großkugel

Vorstand

Ines Werner

Halle (Saale)

Vorstand

Klaus-Dieter Schmidt

Halle (Saale)

Vorstand

Klaus-Peter Hentschel

Leipzig

Vorstand

Sandra Holzmann

Kabelsketal OT Schwoitsch

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 09.08.1990 zuletzt geändert am 05.05.2001
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2009 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2011 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Aufgaben) und 6 (Mitgliederversammlungen) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2016 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Aufgaben), 3 (Mitgliedschaft), 4 (Beiträge, Umlagen und Versicherungen), 6 (Mitgliederversammlungen) und 11 (Ersatz von Aufwendungen) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.04.2025 hat die Änderung des § 1 (Name, Sitz, Rechtsstellung und Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen. Der Sitz des Vereins ist geändert.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 22.08.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Halle-Saalkreis, VR 399) getreten.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.