Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § 1 der Verordnung zur Regelung des Geschäftsrechts und des Betriebs der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 1995
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Carl-Christian Kamp
Emsdetten
Vorstand
Peter Hensmann
Emsdetten
Vorstand
Rainer Langkamp
Greven
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.10.2001
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes vom 03.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz) , § 4 (Verwaltungsrat) und § 8 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes vom 01.02.2012 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand) und § 8 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes vom 02.10.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 (Vorstand) und § 8 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Die Satzung ist durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 27.09.2022 in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Träger), § 4 (Verwaltungsrat), § 5 (Vorstand) und in § 8 (Inkrafttreten der Satzung) geändert und am 01.01.2023 in Kraft getreten.
Die Satzung ist durch Beschluss der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes vom 07.07.2025 in den §§ 2 (Träger), 4 (Verwaltungsrat), 5 (Vorstand), 7 (Kredite und Beteiligungen) und 8 (Inkrafttreten der Satzung) geändert und tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.02.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR A 1997 Amtsgericht Ibbenbüren getreten. Freigegeben am 26.07.2004.
Die Bezeichnung der Rechtsform redaktionell geändert.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes vom 25.11.2002 hat eine Satzungsänderung beschlossen.
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes vom 29.06.2009 hat die Änderung der Satzung, insbesondere des § 6 (Vertretung der Sparkasse) beschlossen.
Auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 27.10.2022 sind die VerbundSparkasse Emsdetten Ochtrup (AG Steinfurt HRA 2892) und die Kreissparkasse Steinfurt - Zweckverbandssparkasse des Kreises Steinfurt und der Städte und Gemeinden Altenberge, Greven, Hörstel, Hopsten, Horstmar, Ibbenbüren, Ladbergen, Laer, Lienen, Lotte, Metelen, Mettingen, Neuenkirchen, Nordwalde, Recke, Saerbeck, Steinfurt, Tecklenburg, Westerkappeln und Wettringen - mit Wirkung zum 01.01.2023 durch Übertragung des Vermögens der VerbundSparkasse Emsdetten-Ochtrup als Ganzes auf die Kreissparkasse Steinfurt gemäß § 27 Sparkassengesetz vereinigt.
Auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 11. 07. 2025 sind die Stadtsparkasse Lengerich (Westfalen ) (AG Steinfurt HRA 4766) und die Kreissparkasse Steinfurt mit Wirkung zum 01.01.2026 durch Übertragung des Vermögens der Stadtsparkasse Lengerich (Westf.) als Ganzes auf die Kreissparkasse Steinfurt gemäß § 27 Sparkassengesetz NRW vereinigt.
Rechtsform
Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.