Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des Sparkassengesetzes für das Land Niedersachsen i.V. mit der Verordnung über die Geschäfte der Sparkassen in Niedersachsen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Zur Vertretung der Sparkasse sind gem. § 19 Abs. 1 NSpG jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam berufen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Olaf Meyer-Runnebohm
Bremen
Vorstand
Jens Bratherig
Stuhr
Vorstand
Claus Nordsieck
Lübbecke
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Anstalt des öffentlichen Rechts Beginn: 1861
Satzung
Die Satzung wurde am 12.02.1991 neugefasst und zuletzt geändert am 14.05.1994.
Die Satzung wurde am 19.12.2006 neu gefasst.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.09.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.08.2006.
Fall 7
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Kreissparkasse Syke ist als übernehmende Sparkasse nach Maßgabe des Beschlusses des Kreistages des Landkreises Diepholz vom 09.10.2023 mit Wirkung zum 01.01.2024 (Verschmelzungsstichtag) auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des niedersächsischen Sparkassengesetzes mit der Kreissparkasse Grafschaft Diepholz mit Sitz in Diepholz (Amtsgericht Walsrode, HRA 100146) zusammengelegt worden. Die Firma ist geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.