Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Kreisvorsitzende und der 2. Kreisvorsitzende, jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.
Satzung Blatt 86-96 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 08.02.1963 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.09.2006.
Im Zuge der Umschreibung der Registerkarte auf EDV wurde die Eintragung zu lfd. Nr. 1 Spalte 3 b) von Amts wegen berichtigt am 11.10.2006.
Neufassung Satzung Blatt 161ff der Akten
Neufassung Satzung Blatt 172ff der Akten
Fall 4
Fall 5
Satzung
Satzung vom 04.03.1962
Die Delegiertenversammlung vom 13.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben), § 10 (Vorstand), § 11 (Kreissportausschuss) und § 12 ( Sportkommissionen) beschlossen.
Die Delegiertenversammlung vom 28.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben), § 9 (Delegiertenversammlung), § 10 (Vorstand), § 16 (Ehrenamtliche Tätigkeit) und § 19 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.