Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand gemäß § 26 BGB: Präsident und Vizepräsident. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefaßt. Im Präsidium entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme des leitenden Vorsitzenden. Ansonsten ist bei Stimmengleihheit ein Antrag abgelehnt.
Tag der ersten Eintragung: 05.04.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.10.2006.
Satzung Bl. 157 ff der Akten Beschluss Bl. 156 ff der Akten
Fall 3
Satzung Blatt 17 ff der Akten
Satzung
Satzung vom 09.03.1974
Die Kreisdelegiertenversammlung vom 28.02.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Kreisdelegiertenversammlung vom 29.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz) und in § 22 (Auflösung des Verbandes) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.