Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.02.1964 zuletzt geändert am 23.03.1996
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.11.1966 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.09.2006.
Wohnort des Kreisschießsportleiters von Amts wegen berichtigt.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem 1. Vizepräsidenten, dem 2. Vizepräsidenten, dem Kreisschriftführer, dem Kreisschatzmeister, dem Kreisschießsportleiter, der Kreisdamenleiterin, dem Kreisbogensportleiter, dem Kreisjugendleiter, dem Kreispressewart und dem Kreismusikleiter. Der Präsident oder einer der Vizepräsidenten vertreten den Verein gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.
Satzung Bd. II Bl. 114 ff. d. A.
Fall 10
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Gründung), § 2 (Zweck), § 5 (Rechte und Pflichten), § 7 (Beiträge), § 8 (Verbands-Gliederung), § 9 (Geschäftsführender Vorstand), § 10 (Gesamtvorstand), § 16 (Daten und Datenschutz), § 17 (Auflösung) und § 18 (Allgemeines) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.