Betrieb der Kreiskrankenhäuser St. Elisabeth, Dillingen, und Wertingen einschließlich aller Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe dieser Krankenhäuser, insbesondere der bestehenden Krankenpflegeschulen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus auch ambulante Gesundheitsleistungen, Leistungen der Pflege, Rehabilitation und der Prävention erbringen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen, insbesondere einer MVZ-Träger-GmbH, beteiligen oder solche gründen, ihre Geschäftsführung und -vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Elke Frank
Breitenbrunn
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Barbara Jahn-Hofmann
Gundelfingen a.d.Donau
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.03.2003.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2005 hat die Änderung des § 9 (Zusammensetzung und Geschäftsgang des Aufsichtsrates) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2008 hat die Änderung der §§ 9 (Zusammensetztung des Aufsichtsrates), 13 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2014 hat die Änderung der §§ 8 (Zuständigkeit des Aufsichtsrates), 9 (Zusammensetzung und Geschäftsgang des Aufsichtsrates) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2017 hat die Änderung des § 2 Ziff. 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2024 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2024 hat die Änderung des § 3 (Gemeinnützigkeit) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2025 hat das Entfallen von § 12 (Liquiditätsabsicherung und Verlustabdeckung) der Satzung sowie die Umnummerierung der nachfolgenden Satzungsbestimmungen beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Bl. 2 SB;
Beschluss Bl. 7 SB
Beschluss Bl. 9 SB
Beschluss Bl. 10 SB; Neue Satzung Bl. 11 SB;
Bl. 12 /13 SB
(Fall 8)
(Fall 10)
(Fall 17)
Insolvenz
Die Erfüllung des Insolvenzplans wird überwacht.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.