Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder vertritt allein für die Entscheidung über Anschaffungen bis zu einer Höhe von 25.000,00 € brutto im Einzelfall. Bei Anschaffungen über 25.000,00 Euro entscheidet der Gesamtvorstand.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Susanne Brahmst
Stade
Vorstand
Bettina Willenbockel
Stade
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.08.1964 zuletzt geändert am 07.02.1996
Die Mitgliederversammlung vom 23.05.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. § 6 (Mitgliederversammlung) und § 8 (Vorstand) wurden im Anschluss ergänzt.
Freitext
Änderungsbeschluss Blatt 193-196 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 24.09.1964 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.09.2005.
Änderungsbeschluss Bl. 269/270 neue Satzung Bl. 308 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.