Handelsregister · VR 92

Registerinformationen

Kreisgruppe Traunstein im Landesjagd-Verband Bayern e. V. · Amtsgericht Traunstein

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kreisgruppe Traunstein im Landesjagd-Verband Bayern e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Traunstein

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 92
Gericht
Amtsgericht Traunstein
Letzte Eintragung
04.05.2019
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Josef Freutsmiedl

Tacherting

Vorstand

Josef Kurz-Hörterer

Unterwössen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 02.04.1966 zuletzt geändert am 08.03.1986
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.04.2003 hat die Änderung der §§ 1 Abs. 3 (Geschäftsjahr), 7 (Zusammensetzung des Vorstandes) und 8 (Jagdausschuss) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2004 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2010 hat die Änderung des § 2 (Aufgaben und Ziele des Verbands) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2012 hat die Änderung der §§ 2 Abs. 5 (keine Zuwendungen von Vereinsmitteln an Mitglieder, keine Begünstigung von Personen) und 11 Abs. 3 (Anfall des Vereinsvermögens) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2017 mit Nachtrag vom 20.09.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 08.09.1966. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 1 So.
  • SoBl. 4 HBBl. 47
  • SoBl. 5; HBBl. 51
  • SBBl. 6, HBBl. 55
  • SBBl. 7, HBBl. 59
  • SBBl. 9, HBBl. 66
  • SBBl. 10, HBBl.
  • SBBl. 11, HBBl. 71

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.