Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden oder dem weiteren Vorstandsmitglied oder dem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Heiser
Solingen
Vorstand
Michael Heussen
Krefeld
Vorstand
Reiner Buslaps
Butzbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.09.1955 zuletzt geändert am 13.09.1980
Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2016 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Auflösung der Kreisgemeinschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.09.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz).
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Krefeld: 09.04.1957 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 125-129 der Akten
Anm. Bl. 145 ff. der Akten
Anm. Bl. 1 ff. Sbd.,
Anm. Bl. 92 ff. Sbd.
Anm. Bl. 103 ff.
Anm. Bl. 103 ff. und 117 ff. Sbd.,
Anmeldung Blatt 165, 188 Sonderband
Satzung Blatt 181 ff. des Sonderbandes
Anm. Bl. 190 ff. Sbd.
Anmeldung Blatt 202 ff. Sonderband
Unternehmensvertrag
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Ratsversammlung vom 24.03.2011 und der Versammlung des Kreisausschusses des übertragenden Rechtsträgers vom 24.03.2011 mit der Kreisgemeinschaft Landkreis Insterburg e.V. in der Landsmannschaft Ostpreußen mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld VR 1288) verschmolzen. Desweiteren hat die Ratsversammlung vom 24.03.2011 die komplette Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere wurden die §§ 1 (Vereinsgründung, Vereinsname, Vereinssitz) und 10 (Vorstand) geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.