Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Beide sind je einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften im Werte von mehr als 1.000,00 Euro der erste und der zweite Vorsitzende gemeinsam handeln müssen und bei Rechtsgeschäften im Werte von mehr als 2.000,00 Euro die Genehmigung des Gesamtvorstandes erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Patrick Hocker
Ehningen
Vorstand
Manfred Koch
Böblingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.04.1969 mit Nachtrag vom 09.09.1969 mit Änderung; zuletzt geändert am 10.03.2006.
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 25.09.1969
Satzung: Sonderband Blatt 67/76, 116/138
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 177
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.