Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.09.1976 zuletzt geändert am 09.03.2003
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Verbandsversammlung) und 9 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck), 9 (Vorstand), 13 (Kassenwesen) und 16 (Auflösung des Verbandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.07.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck), 7 (Verbandsversammlung), 8 (Aufgaben der Verbandsversammlung), 9 (Vorstand), 10 (Aufgaben des Vorstands), 11 (Kreisfeuerwehrausschuss), 13 (Kassenwesen) sowie die Streichung des § 15 (Kreisfeuerwehrverbandes) und dadurch die neue Nummerierung der übrigen §§ 15 und 16 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.05.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.09.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Neue Satzung Blatt 139 d. A.
Fall 4
Satzung Blatt 5 ff. Sonderband
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und zwei gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.