Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.09.1993 zuletzt geändert am 03.03.1996
Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2017 hat die Änderung der §§ 7 (Verbandsversammlung), 9 (Verbandsausschuß), 12 (Aufgaben des Verbandsvorstands) und 17 (Auflösung des Verbandes) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Rechtsstellung) und 17 (Auflösung des Verbandes) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.10.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 26ff SB;
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Kreisbrandrat als Verbandsvorsitzender und drei Kreisbrandinspektoren als Stellvertreter des Vorsitzenden.
Beschluss Bl. 66 SB; Neue Satzung Bl. 67ff SB.
Beschluss Bl. 75 SB; Neue Satzung Bl. 76ff SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.