Handelsregister · GnR 160

Chronologischer Auszug

Kreisbaugenossenschaft Waldbröl e.G. · Amtsgericht Siegburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kreisbaugenossenschaft Waldbröl.
eingetragene Genossenschaft

b)
Waldbröl

c)
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig
eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder
der Genossenschaft. Die
Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig . Die
Genossenschaft führt ihre Geschäfte
nach den Grundsätzen der
Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen
dieser Satzung. Die Genossenschaft war
am 31.12.1989 als gemeinnütziges
Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie
darf nur die Tätigkeiten einer von der
Körperschaftssteuer befreiten
Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. l
Nr. 10 KStG betreiben. Der
Geschäftsbetrieb der Genossenschaft
erstreckt sich auf die Stadtgemeinde
Waldbröl. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschliessen gemäss § 28
die Voraussetzungen.
Die Mitglieder haften der
Genossenschaft mit den
übernommenen
Geschäftsanteilen. Sie haben
beschränkt auf die Haftsumme
Nachschüsse zur Konkursmasse
zu leisten. Die Haftsumme
beträgt 500,00 DM. Bei
Übernahme weiterer Anteile
erhöht sich die Haftsumme auf
den Gesamtbetrag der
übernommenen
Geschäftsanteile. Der
Geschäftsanteil beträgt 500,00
DM. Jedes Mitglied ist
verpflichtet 2 Anteile zu
übernehmen. Die Höchstzahl der
Anteile, mit denen sich ein
Mitglied beteiligen kann ist 50.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
drei Personen. Die Genossenschaft
wird durch zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam vertreten.

b)
Vorstand:
Suing, Ralf, Waldbröl, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Bender, Helga, geb. Bertrams,
Waldbröl, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Mertens, Frank, Waldbröl,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 11.11.1952 zuletzt geändert am
28.09.1995

b)
Bekanntmachungen der Genossenschaft
werden unter ihrer Firma veröffentlicht.
a)
17.01.2003
Rohling

b)
Dieses Blatt ist am 02.03.1972
von GnR 32 (AG Waldbröl)
und - zur Fortführung auf EDV
erneut umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die Stelle
des bisherigen Registerblattes
GnR 241 Amtsgericht
Waldbröl getreten.
Freigegeben am 16.01.2003.
Tag der ersten Eintragung:
30.08.1906

Satzung Blatt 574 ff.
Sonderband
Beschluss Blatt 650
Sonderband
2Die Mitglieder haften der
Genossenschaft mit den
übernommenen
Geschäftsanteilen. Sie haben
beschränkt auf die Haftsumme
Nachschüsse zur Konkursmasse
zu leisten. Die Haftsumme
beträgt 255,65 EUR. Bei
Übernahme weiterer Anteile
erhöht sich die Haftsumme auf
den Gesamtbetrag der
übernommenen
Geschäftsanteile. Der
Geschäftsanteil beträgt 255,65
EUR. Jedes Mitglied ist
verpflichtet 2 Anteile zu
übernehmen. Die Höchstzahl der
Anteile, mit denen sich ein
Mitglied beteiligen kann ist 50.
a)
Der Vorstand besteht aus zwei
Personen. Die Genossenschaft wird
durch zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam vertreten.

b)
geschäftsführender
Vorstandsvorsitzender:
Suing, Ralf, Waldbröl, *XX.XX.XXXX
Vertreterin:
Bender, Helga, geb. Bertrams,
Waldbröl, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Mertens, Frank, Waldbröl,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Generalversammlung vom 10.09.2002 hat
eine Änderung des Statuts in § 5
(Eintrittsgeld), § 17 (Geschäftsanteil,
Geschäftsguthaben), § 19
(Nachschusspflicht,Haftsumme) und § 21
(Vorstand) beschlossen.
a)
08.05.2003
Huber

b)
Beschluss Blatt 4+5 Sdbd A
Satzung Blatt 12 - 37 Sdbd A
3a)
Die Generalversammlung vom 29.06.2006 hat
eine Änderung der Satzung in § 37 Abs.4 u. 5
(Geschäftsjahr und Aufstellung des
Jahresabschlusses) beschlossen.

Satzung vom 11.11.1952, zuleztz geändert
am 29.06.2006.
a)
15.11.2006
Stubbe-Kann

b)
Beschluß Blatt 39-41
Sonderband
4a)
Die Generalversammlung vom 27.06.2007 hat
eine Änderung der Satzung in § 8
(Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11
(Ausschließung eines Mitgliedes) und § 24
(Aufsichtsrat) beschlossen.
Satzung vom 11.11.1952 zuletzt geändert am
27.06.2007
a)
08.01.2008
Jüppner
5a)
Der Vorstand besteht aus zwei
Personen, dem geschäftsführenden
Vorsitzenden und dessen Vertreter.
Die Genossenschaft wird durch ein
Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit
einem anderen Vorstandsmitglied
vertreten.
a)
Die Generalversammlung vom 29.06.2011 hat
eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Genossenschaft), § 7
(Kündigung der Mitgliedschaft), § 17
(Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben)
und § 22 (Leitung und Vertretung der
Genossenschaft) beschlossen.
Satzung vom 11.11.1952 zuletzt geändert am
29.06.2011
a)
27.10.2011
Huber
6a)
Die Generalversammlung vom 26.06.2013 hat
die Änderung der Satzung und hierbei die
Streichung des § 44 Abs. 5 (Prüfung)
beschlossen.
a)
25.07.2013
Jüppner
7a)
Die Generalversammlung vom 30.06.2015 hat
eine Änderung der Satzung in § 21 Abs. 4
(Vorstand) beschlossen.
a)
11.08.2015
Jüppner
8a)
Die Generalversammlung vom 14.06.2018 hat
eine Änderung der Satzung in § 21 Abs. 4
(Vorstand) beschlossen.
a)
23.10.2018
Neise
9c)
Von Amts wegen berichtigt:
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen, sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig. Die
Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen
ausgeben und Genussrechte gewähren.
Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte
nach den Grundsätzen der
Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen
dieser Satzung. Die Genossenschaft war
am 31.12.1989 als gemeinnütziges
Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie
darf nur die Tätigkeiten einer von der
Körperschaftssteuer befreiten
Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1
Nr. 10 KStG. betreiben. Die Ausdehnung
des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand
und Aufsichtsrat beschließen gemäß §
28 die Voraussetzungen.
Lfd. Nr. 2 Sp. 3 von Amts wegen
berichtigt:

Der Geschäftsanteil beträgt
255,65 EUR.
Für den Erwerb der
Mitgliedschaft ist jedes Mitglied
verpflichtet, 1 Anteil zu
übernehmen. Jedes Mitglied,
dem eine Wohnung überlassen
wird oder überlassen wurde, hat
einen angemessenen Beitrag zur
Aufbringung der Eigenleistung
durch Übernahme 1 weiteren
Geschäftsanteils zu
übernehmen. Diese Anteile sind
Pflichtanteile. Soweit das
Mitglied bereits weitere Anteile
gemäß Abs. 4 gezeichnet hat,
werden diese auf die
Pflichtanteile angerechnet. Die
Höchstzahl der Anteile, mit
denen sich ein Mitglied beteiligen
kann, ist 50.
a)
Die Generalversammlung vom 25.06.2019 hat
eine Änderung der Satzung in § 21
(Vorstand), in § 24 (Aufsichtsrat) und in § 32
(Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
27.09.2019
Feld

b)
Beschluss Blatt 1248-1251
der Akten
Satzung Blatt 1253-1263
der Akten
10b)
Vorstand:
Suing, Robert Fabian, Waldbröl,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vertreterin:
Bender, Helga, Waldbröl, *XX.XX.XXXX
a)
18.06.2020
Hennes
11a)
Kreisbaugenossenschaft Waldbröl e.G.
a)
Die Generalversammlung vom 25.10.2023 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Firma) und
mit ihr die Änderung der Firma, in § 22
(Leitung und Vertretung der Genossenschaft)
sowie in § 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
a)
19.03.2024
Blankenstein

b)
Satzung Hülle Blatt 1288 der
Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.