Handelsregister · GnR 160
Chronologischer Auszug
Kreisbaugenossenschaft Waldbröl e.G. · Amtsgericht Siegburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kreisbaugenossenschaft Waldbröl. eingetragene Genossenschaft b) Waldbröl c) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig . Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftssteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. l Nr. 10 KStG betreiben. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf die Stadtgemeinde Waldbröl. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschliessen gemäss § 28 die Voraussetzungen. | Die Mitglieder haften der Genossenschaft mit den übernommenen Geschäftsanteilen. Sie haben beschränkt auf die Haftsumme Nachschüsse zur Konkursmasse zu leisten. Die Haftsumme beträgt 500,00 DM. Bei Übernahme weiterer Anteile erhöht sich die Haftsumme auf den Gesamtbetrag der übernommenen Geschäftsanteile. Der Geschäftsanteil beträgt 500,00 DM. Jedes Mitglied ist verpflichtet 2 Anteile zu übernehmen. Die Höchstzahl der Anteile, mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann ist 50. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. b) Vorstand: Suing, Ralf, Waldbröl, *XX.XX.XXXX Vorstand: Bender, Helga, geb. Bertrams, Waldbröl, *XX.XX.XXXX Vorsitzender: Mertens, Frank, Waldbröl, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 11.11.1952 zuletzt geändert am 28.09.1995 b) Bekanntmachungen der Genossenschaft werden unter ihrer Firma veröffentlicht. | a) 17.01.2003 Rohling b) Dieses Blatt ist am 02.03.1972 von GnR 32 (AG Waldbröl) und - zur Fortführung auf EDV erneut umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 241 Amtsgericht Waldbröl getreten. Freigegeben am 16.01.2003. Tag der ersten Eintragung: 30.08.1906 Satzung Blatt 574 ff. Sonderband Beschluss Blatt 650 Sonderband | |
| 2 | Die Mitglieder haften der Genossenschaft mit den übernommenen Geschäftsanteilen. Sie haben beschränkt auf die Haftsumme Nachschüsse zur Konkursmasse zu leisten. Die Haftsumme beträgt 255,65 EUR. Bei Übernahme weiterer Anteile erhöht sich die Haftsumme auf den Gesamtbetrag der übernommenen Geschäftsanteile. Der Geschäftsanteil beträgt 255,65 EUR. Jedes Mitglied ist verpflichtet 2 Anteile zu übernehmen. Die Höchstzahl der Anteile, mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann ist 50. | a) Der Vorstand besteht aus zwei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. b) geschäftsführender Vorstandsvorsitzender: Suing, Ralf, Waldbröl, *XX.XX.XXXX Vertreterin: Bender, Helga, geb. Bertrams, Waldbröl, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Mertens, Frank, Waldbröl, *XX.XX.XXXX | a) Die Generalversammlung vom 10.09.2002 hat eine Änderung des Statuts in § 5 (Eintrittsgeld), § 17 (Geschäftsanteil, Geschäftsguthaben), § 19 (Nachschusspflicht,Haftsumme) und § 21 (Vorstand) beschlossen. | a) 08.05.2003 Huber b) Beschluss Blatt 4+5 Sdbd A Satzung Blatt 12 - 37 Sdbd A | ||
| 3 | a) Die Generalversammlung vom 29.06.2006 hat eine Änderung der Satzung in § 37 Abs.4 u. 5 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses) beschlossen. Satzung vom 11.11.1952, zuleztz geändert am 29.06.2006. | a) 15.11.2006 Stubbe-Kann b) Beschluß Blatt 39-41 Sonderband | ||||
| 4 | a) Die Generalversammlung vom 27.06.2007 hat eine Änderung der Satzung in § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes) und § 24 (Aufsichtsrat) beschlossen. Satzung vom 11.11.1952 zuletzt geändert am 27.06.2007 | a) 08.01.2008 Jüppner | ||||
| 5 | a) Der Vorstand besteht aus zwei Personen, dem geschäftsführenden Vorsitzenden und dessen Vertreter. Die Genossenschaft wird durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied vertreten. | a) Die Generalversammlung vom 29.06.2011 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) und § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) beschlossen. Satzung vom 11.11.1952 zuletzt geändert am 29.06.2011 | a) 27.10.2011 Huber | |||
| 6 | a) Die Generalversammlung vom 26.06.2013 hat die Änderung der Satzung und hierbei die Streichung des § 44 Abs. 5 (Prüfung) beschlossen. | a) 25.07.2013 Jüppner | ||||
| 7 | a) Die Generalversammlung vom 30.06.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 21 Abs. 4 (Vorstand) beschlossen. | a) 11.08.2015 Jüppner | ||||
| 8 | a) Die Generalversammlung vom 14.06.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 21 Abs. 4 (Vorstand) beschlossen. | a) 23.10.2018 Neise | ||||
| 9 | c) Von Amts wegen berichtigt: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen, sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftssteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG. betreiben. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | Lfd. Nr. 2 Sp. 3 von Amts wegen berichtigt: Der Geschäftsanteil beträgt 255,65 EUR. Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, 1 Anteil zu übernehmen. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen wird oder überlassen wurde, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme 1 weiteren Geschäftsanteils zu übernehmen. Diese Anteile sind Pflichtanteile. Soweit das Mitglied bereits weitere Anteile gemäß Abs. 4 gezeichnet hat, werden diese auf die Pflichtanteile angerechnet. Die Höchstzahl der Anteile, mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann, ist 50. | a) Die Generalversammlung vom 25.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand), in § 24 (Aufsichtsrat) und in § 32 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 27.09.2019 Feld b) Beschluss Blatt 1248-1251 der Akten Satzung Blatt 1253-1263 der Akten | ||
| 10 | b) Vorstand: Suing, Robert Fabian, Waldbröl, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vertreterin: Bender, Helga, Waldbröl, *XX.XX.XXXX | a) 18.06.2020 Hennes | ||||
| 11 | a) Kreisbaugenossenschaft Waldbröl e.G. | a) Die Generalversammlung vom 25.10.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma, in § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) sowie in § 24 (Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 19.03.2024 Blankenstein b) Satzung Hülle Blatt 1288 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.