Handelsregister · GnR 590039
Chronologischer Auszug
Kreisbaugenossenschaft Künzelsau eG · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kreisbaugenossenschaft Künzelsau eG b) Künzelsau c) (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und soziale verantowortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft kann Schuldverschreibungen ausgeben. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. | Beschränkte Nachschußpflicht. Haftsumme je Geschäftsanteil: 310,00 EUR. Höchstzahl der Geschäftsanteile je Genosse: 20 | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. b) Vorstandsmitglied: Rüdinger, Albert, Verwaltungsangestellter, Künzelsau Vorstandsmitglied: Hofacker, Rolf, Kupferzell, *XX.XX.XXXX | a) Genossenschaft Statut vom 08.07.1954 zuletzt geändert am 05.10.2005 | a) 15.11.2006 Brenner b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.11.2006. Tag der ersten Eintragung: 02.04.1947 Änderung des Statuts: Blatt 767/772 d.A. | |
| 2 | c) Gegenstand geändert; nun: (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und soziale verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an die Mitglieder ausgeben. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. | a) Die Generalversammlung vom 09.10.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 8 (Ausscheiden durch Tod), § 10 (Ausschließung eines Mitglieds), § 11 (Auseinandersetzung), § 12 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Überlassung und Zuweisung von Wohnungen und Eigenheimen), § 15 (Pflichten der Mitglieder), § 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 17 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), § 19 (Organe), § 20 (Vorstand), § 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufsichtsrat), § 24 (Aufgaben des Aufsichtsrats), § 26 (Sitzungen des Aufsichtsrats), § 27 (Gemeinsame Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 28 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Stimmrecht), § 31 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 32 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 33 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 34 (Mehrheitserfordernisse), § 35 (Auskunftsrecht), § 41 (Bekanntmachungen), § 42 (Prüfung, Prüfungsverband), § 43 (Auflösung und Abwicklung) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 19.02.2009 Zimmermann | |||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.09.2015 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Rechte der Mitglieder), § 20 (Vorstand), § 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufsichtsrat), § 29 (Mitgliederversammlung), § 33 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 37 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung), § 42 (Prüfung, Prüfungsverband) beschlossen. | a) 04.12.2015 Herzog | ||||
| 4 | b) Bestellt als Vorstandsmitglied: Zintz, Arno, Abstatt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Rüdinger, Albert, Verwaltungsangestellter, Künzelsau, *XX.XX.XXXX | a) 12.03.2021 Marksteiner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.