Zweck der Genossenschaft ist die Förderung Ihrer Mitglieder, vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernd Weiler
Weilheim an der Teck
Prokurist(in)
Eugen Sazepin
Kirchheim unter Teck
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Vorstand
Stephan Schmitzer
Uhingen
Prokurist(in)
Klaus-Ulrich Lippmann
Kirchheim unter Teck
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.08.1936 zuletzt geändert am 27.06.2000
Die Generalversammlung vom 22.06.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 19.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma), § 2 (Zweck und Gegenstand) § 11 (Auseinandersetzung), § 15 (Pflichten der Mitglieder) § 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 17 (Kündigung freiwilig übernommeneer Anteile), § 18 (Nachschusspflicht) § 20 (Vorstand), § 23 (Aufsichtsrat), § 27 (Gemeinsame Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 33 (Leitung der Mitgliederversamlung); § 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 35 (Mehrheitserfordernisse) und § 42 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 15.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 20 (Vorstand), § 23 (Aufsichtsrat), § 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung) und § 36 (Auskunftsrechte) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.05.2006.
Tag der ersten Eintragung: 28.12.1948
Änderung des Statuts: Blatt 838/839
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.05.2012 und vom 19.06.2012 die Genossenschaft "Baugenossenschaft Plochingen eG", Plochingen (Amtsgericht Stuttgart GnR 210049) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.