Kreisbauernschaft Bonn-Rhein-Sieg e.V. der Landwirte, Obst- und Gemüsebauern
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Siegburg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 417
Gericht
Amtsgericht Siegburg
Letzte Eintragung
18.03.2022
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Johannes Wilhelm Brünker
Swisttal
Vorstand
Dietmar Tüschenbönner
Much
Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB
Bernadette Ditges
Titz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 24.11.1960.
Die Mitgliederversammlung vom 14.02.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins wurde geändert.
Die Kreisbauernausschusssitzung vom 19.01.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Kreisbauernausschusssitzung vom 11.02.2014 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Blockwahl) und die Einfügung eines neuen § 21 a (Amtsdauer und Ehrenamt) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.09.2015 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Aufgaben des Kreisbauernvorsitzenden) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.05.1961 Dieses Blatt ist zunächst am 12.08.1963 von VR 323 und nunmehr erneut - zur Fortführung auf EDV - umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.02.2004.
Satzung Blatt 4 ff. der Akten
Verschmelzungsvertrag: Blatt 140 ff. d.A.
Satzung Blatt 188 ff. d.A.
Satzung Blatt 227 - 238 der Akten
Beschluss Blatt 253-260 der Akten Satzung Blatt 261-273 der Akten
Satzung Blatt 288-299 der Akten
Sonstige Rechtsverhältnisse
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen jeweils vom 14.02.2008 ist der Verein Kreisbauernschaft Bonn e.V. mit Sitz in Bonn (AG Bonn; VR 2856) durch Übertragung seines Vermögens als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 UmwG mit dem hiesigen Verein als übernehmenden Verein verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.