Handelsregister · VR 120142

Chronologischer Auszug

Kreisarbeitsgemeinschaft für ländliche Erwachsenenbildung im Kreis Lüchow-Dannenberg e.V. · Amtsgericht Lüneburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kreisarbeitsgemeinschaft für ländliche Erwachsenenbildung im
Kreis Lüchow-Dannenberg e.V.

b)
Lüchow
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der Geschäftsführer, sie vertreten gemeinsam.

b)
Vorsitzender:
Clasen, Marie-Luise, Lehrerin, Prabstorf
Geschäftsführer:
Stahlbock, Christel, Hitzacker, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 17.05.1967 zuletzt geändert am 17.04.1974
a)
06.12.2005
Tautenhahn

b)
Tag der ersten Eintragung:
18.12.1967
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.12.2005.
2b)
Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des
Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner
Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers
vom selben Tag mit dem Kreisarbeitsgemeinschaft für die ländliche Erwachsenenbildung e.
V. mit Sitz in Uelzen (AG Uelzen VR 706) verschmolzen.
Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des
übernehmenden Rechtsträgers.
a)
16.03.2006
Jenckel
3b)
Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Vereins (AG Lüneburg,
Registerabteilung Uelzen neue Nr. VR 140201) am 10.05.2006 eingetragen worden; von
Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Der Verein ist erloschen.
a)
17.05.2006
Heine

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.