Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die örtliche Versorgung mit Finanzdienstleistungen nach Maßgabe der Verordnung über die Organisation und den Geschäftsbetrieb der Sparkassen vom 01.12.1997 (BayRS 2025-1-1-I). In diesem Rahmen betreibt die Sparkasse als Kreditinstitut nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) alle banküblichen Geschäfte.
c) Die örtliche Versorgung mit Finanzdienstleistungen nach Maßgabe der Verordnung über die Organisation und den Geschäftsbetrieb der Sparkassen vom 01.12.1997 (BayRS 2025-1-1-I). In diesem Rahmen betreibt die Sparkasse als Kreditinstitut nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) alle banküblichen Geschäfte.
Tag der ersten Eintragung: 06.07.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
SoBl. 3; HBBl. 17 Umschreibung lfd. Nr. 1 hinsichtlich fehlender Satzung von Amts wegen ergänzt
Zur Eintrg. Nr. 4 von Amts wegen gerötet, bzw, gelöscht.
Rechtsform
Anstalt öffentlichen Rechts
Satzung
Satzung vom 26.08.1997
Die Satzung wurde gemäß Verwaltungsratsbeschluß vom 24.09.2001 in § 4 (Verwaltungsrat) und § 5 (Vorstand) geändert.
Der Verwaltungsrat hat durch Beschluss vom 30.06.2015 die Änderung des § 4 (Verwaltungsrat) der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.