ist der Betrieb eines Ingenieurbüros. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen, auch im Wege der Umwandlung, erwerben, sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, die Komplementärstellung in Kommanditgesellschaften übernehmen, Zweigniederlassungen errichten und alle sonstigen Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gegenstandes des Unternehmens dienlich sein können.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Detlef Wingertszahn
Tönisvorst
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Margret Schmidt
Monheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Maximilian Kronenberg
Krefeld
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Stefan Kotelnicki
Kamp-Lintfort
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2000 zuletzt geändert am 01.04.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2002 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2002 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 2,4 bis 15 und mit ihr u.a. die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Stammkapital, Stammeinlagen und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 175.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf nunmehr 210.000,00 EUR beschlossenzum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme betreffend das einzelkaufmännische Unternehmen Ingenieurbüro Raimund Krawinkel e.K.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere wurde § 5 (Geschäftsführer, Vertretung und Geschäftsführung) geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Einziehung (Amortisation)) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Krefeld: 27.06.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.11.2002.
Zustimmungsbeschlüsse Bl. 78 f Sdb, Ausgliederungsvertr.Bl. 77 ff Sdb.
Berichtigung von Amts wegen
vergl. Bl. 74 ff.Hbd.
Anm. Bl. 116 Sdb.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2004 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2004 das Vermögen der Ingenieurbüro Raimund Krawinkel e.K. mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HRA 3993) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.12.2004, wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.